Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datum: März 2019
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragsgegenstand und Vertragspartner
Die Mendato GmbH (nachfolgend Mendato genannt) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Kunden auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des jeweiligen Leistungsvertrages werden. Dies gilt auch im Rahmen der Vertragsanbahnung.
1.2 Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Dienste
Die von Mendato angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Abweichungen
Mendato erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden werden von Mendato nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Leistungsvertrag
Die Leistung von Mendato besteht im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit von Diensten über das Internet auf Servern, die im Einflussbereich von Mendato stehen, auf die der Kunde, soweit dies erforderlich ist, Zugriff und Nutzungsrechte erhält. Bei der Nutzung der Software as a Service (SaaS) kann der Nutzer Daten eingeben und verschiedene Funktionen nutzen.
2.2 Änderungen von Leistungen
2.2.1 Technologische Anpassungen
Mendato passt seine im Internet bereitgestellten Dienste an technologische Entwicklungen und Marktbedürfnisse an, um die Erfüllung des Vertragszwecks zu gewährleisten. Dies kann Änderungen der Leistungsinhalten mit sich bringen. Die Änderungen werden jedoch nicht zu Einschränkungen des Leistungsumfangs führen. Der Kunde kann hieraus keine Rechte oder Ansprüche ableiten.
2.2.2 Entgeltliche Leistungen
Mendato kann entgeltliche Dienstleistungen um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Bei der Änderung von kostenpflichtigen Diensten wird Mendato besonders auf berechtigte Interessen der Kunden Rücksicht nehmen und diese rechtzeitig ankündigen. Führt die Änderung zu Einschränkungen des Leistungsumfanges, besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
2.2.3 Unentgeltliche Leistungen
Werden Leistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Mendato berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ansprüche des Kunden werden dadurch nicht begründet.
2.2.4 Änderung der Geschäftsgrundlage
Eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet erlaubt es Mendato außerordentlich zu kündigen, wenn es für Mendato dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung der von Mendato angebotenen Dienste kommt zustande, wenn ein von Mendato bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Mendato ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich Mendato zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungsmittel
Als Zahlungsmethoden bietet Mendato derzeit die Bezahlung per Bankeinzug und Kreditkarte an. Rechnungen sind mit Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Mendato wird den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel fünf Tage vorher. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt. Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.
4.2 Verzug
Mendato behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor.
4.3 Preise
Die Erbringung der Dienste erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
Mendato behält sich vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist nur einmal im Kalenderjahr zulässig und muss spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt werden. Sollte die Erhöhung der Preise mehr als 10% betragen, kann der Kunde binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung den Leistungsvertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Preiserhöhung in Kraft treten soll.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Vertragsdauer
Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, maximal um ein (1) Jahr. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
Bei einem Vertrag über die fortlaufende Erbringung von Diensten auf unbestimmte Zeit (Abonnement-/Update-Service) kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, gekündigt werden.
Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
5.2 Kündigung
5.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
5.2.2 Kündigungserklärung
Jede Kündigung hat in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Darüber hinaus können Kündigungen in der Regel im Kundenkonto (online) vorgenommen werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Diensten gilt nicht als Kündigung.
6. Mitwirkungs- und Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung angegebene Konto zu sorgen. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind.
Der Kunde stellt Mendato von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde Mendato den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Er ist verpflichtet, mit seinen Login-Daten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Login-Daten durch Dritte zu verhindern.
7. Gewährleistungen und Verfügbarkeit
7.1 Gesetzliche Bestimmungen
Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeiten der von Mendato zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzten Software gelten, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen ergeben, die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Aktualisierungen
Die von Mendato zu nutzenden Dienste werden regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Nutzung der Dienste stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation erforderlich machen kann.
7.3 Verfügbarkeit
Mendato bemüht sich, den Zugang zu ihren Diensten permanent (365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Insbesondere aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kann der Zugriff jedoch zeitweise beschränkt sein.
Mendato gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98% im jeweiligen Monatsmittel. Unberührt hiervon bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit ein Ausfall der Verfügbarkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mendato herbeigeführt wurde. Gleiches gilt für Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für typische Schäden aufgrund einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
8. Nutzungsrechte
Mendato räumt seinen Kunden für die Dauer des jeweiligen Leistungsvertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und persönliches Recht ein, die von Mendato zur Erbringung seiner Dienste genutzte Software bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber Mendato und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur insoweit geltend gemacht werden als vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung für Schäden wegen einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Bei der leicht fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.2. Höhere Gewalt
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der unvorhersehbare Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Mendato nicht zu vertreten.
9.3 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon unberührt verjähren Ansprüche aus einer Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie einer fahrlässig herbeigeführten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit innerhalb der regulären Verjährungsfrist.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Mendato verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Mendato hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Mendato. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV-mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf § 4 der Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) davon unterrichtet, dass Mendato und beauftragte Erfüllungsgehilfen ihre Daten maschinell verarbeiten. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei Mendato abzufragen. Mendato verpflichtet sich, diese Daten einzig zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Personen sind an der Leistungserstellung beteiligt. Der Kunde stellt Mendato von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
11.2 Aufrechnung
Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Mendato in Berlin, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
12.3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.