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Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der Gebäudereinigung – Regeln, Pausen & Praxistipps

Was regelt das Arbeitszeitgesetz? Maximale Arbeitszeit, Pausenregelungen, Ruhezeiten und Sonderregeln für die Gebäudereinigung – verständlich erklärt mit Praxisbeispielen.

März 2026 9 Min. Lesezeit Tarif & Recht

Zusammenfassung – ArbZG auf einen Blick

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale tägliche Arbeitszeit, Pausenregelungen und Mindestruhezeiten für alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln: max. 8 Std./Tag (erweiterbar auf 10), min. 30 Min. Pause bei über 6 Std., min. 11 Std. Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen.

Für die Gebäudereinigung ist besonders die 11-Stunden-Ruhezeit bei geteilten Schichten und die Sonntagsarbeitsregelung praxisrelevant.

Tipp: Mendato warnt automatisch bei drohenden ArbZG-Verstößen – bereits bei der Einsatzplanung.

01 – DefinitionWas regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale Gesetz, das in Deutschland die Arbeitszeit von Arbeitnehmern regelt. Es schützt Beschäftigte vor Überlastung und enthält verbindliche Vorgaben zu:

Höchstarbeitszeit pro Werktag
Pausenregelungen (Mindestdauer, Aufteilung)
Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen
Nachtarbeit und deren Ausgleich
Sonn- und Feiertagsarbeit und deren Beschränkungen

Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber und Teilzeitkräfte. Leitende Angestellte und Geschäftsführer sind ausgenommen.

Warum ist das ArbZG für Gebäudereiniger besonders relevant?

Die Branche hat viele Teilzeitkräfte, die an mehreren Objekten arbeiten – teils mit geteilten Schichten (morgens 6–9 Uhr, abends 17–20 Uhr). Außerdem sind frühe Schichtbeginne, Nachtarbeit in Industrieobjekten und Wochenendarbeit in Hotels oder Krankenhäusern üblich. All das muss mit dem ArbZG vereinbar sein.

02 – ArbeitszeitHöchstarbeitszeit pro Tag

Grundregel: Max. 8 Stunden

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag – das ergibt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.

Verlängerung auf 10 Stunden

Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden pro Werktag ist möglich, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird.

Praxisbeispiel Gebäudereinigung

Eine Reinigungskraft arbeitet montags bis freitags je 4 Std. morgens + 4 Std. abends = 8 Std./Tag. Samstags kommt eine Sonderreinigung mit 6 Stunden dazu. Das ergibt 46 Std./Woche – unter der 48-Stunden-Grenze, also zulässig.

Würde sie montags bis freitags je 10 Std. arbeiten, müssten in anderen Wochen kürzere Tage folgen, um den 8-Stunden-Schnitt zu halten.

Wichtig: Gesamtarbeitszeit zählt

Arbeitet eine Reinigungskraft bei mehreren Arbeitgebern, zählt die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigungsverhältnisse zusammen. Das ist in der Branche häufig der Fall und muss bei der Personalplanung berücksichtigt werden.

03 – PausenPausenregelungen im Detail

Arbeitszeit pro TagMindestpauseAufteilung möglich?
Bis 6 StundenKeine Pause vorgeschrieben
6–9 Stunden30 MinutenJa, min. 15-Min.-Blöcke
Über 9 Stunden45 MinutenJa, min. 15-Min.-Blöcke

Sonderfall: Geteilte Schichten

Arbeitet eine Kraft morgens 3 Std. und abends 4 Std. = 7 Std. Gesamtarbeitszeit, gilt die Pausenregel für 6–9 Stunden: 30 Minuten Pause. Die Zeit zwischen den Schichten ist keine Pause im Sinne des ArbZG, da Pausen im Voraus feststehen und der Erholung dienen müssen.

Pausen sind keine Arbeitszeit

Pausen werden nicht als Arbeitszeit gezählt und nicht vergütet (sofern nicht tariflich anders geregelt). Sie müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.

04 – Ruhezeit11 Stunden – die oft vergessene Regel

Zwischen dem Ende eines Arbeitseinsatzes und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).

Zulässig

  • Abendschicht endet um 21:00 Uhr
  • Frühschicht beginnt um 8:00 Uhr
  • Ruhezeit: 11 Stunden ✓

Unzulässig

  • Abendschicht endet um 21:00 Uhr
  • Frühschicht beginnt um 6:00 Uhr
  • Ruhezeit: nur 9 Stunden ✗

Häufigster Verstoß in der Gebäudereinigung

Die 11-Stunden-Ruhezeit ist der am häufigsten verletzte Aspekt des ArbZG in der Branche. Typisches Szenario: Eine Kraft reinigt abends bis 21:00 Uhr ein Büro und soll morgens um 6:00 Uhr im nächsten Objekt starten – nur 9 Stunden Ruhezeit. Das ist illegal.

06:00–09:00 Frühschicht Freie Zeit (keine Arbeitszeit) 17:00–20:00 Abendschicht 11 Std. Ruhezeit 20:00 → 07:00 ab 07:00 Nächster Tag

05 – SonderregelnNacht-, Sonn- & Feiertagsarbeit

Nachtarbeit (§ 6 ArbZG)

Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Für Reinigungskräfte in Industrieobjekten, Krankenhäusern oder Einkaufszentren ist das relevant. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen und auf einen Nachtarbeitszuschlag (oder Freizeitausgleich).

Sonntagsarbeit (§ 9 ArbZG)

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen bestehen u. a. für Krankenhäuser, Gastronomie, Hotels und Verkehrsbetriebe. Wenn Reinigungsarbeiten in solchen Einrichtungen stattfinden, kann Sonntagsarbeit zulässig sein.

Voraussetzung: Innerhalb von 2 Wochen muss ein Ersatzruhetag gewährt werden. Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Feiertagsarbeit

Für Feiertage gelten dieselben Regeln wie für Sonntage. Zusätzlich regelt der Rahmentarifvertrag Feiertagszuschläge – die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

ZeitraumRegelungZuschlag (RTV)
Nachtarbeit (23:00–6:00)Zulässig mit AusgleichNachtarbeitszuschlag (tariflich geregelt)
SonntagsarbeitNur in Ausnahmebranchen, Ersatzruhetag in 2 WochenSonntagszuschlag
FeiertagsarbeitWie Sonntag, Ersatzruhetag in 8 WochenFeiertagszuschlag (höher als Sonntag)

06 – PraxisproblemGeteilte Schichten (Split Shifts)

Geteilte Schichten sind in der Gebäudereinigung Alltag: Morgens reinigen, wenn die Büros noch leer sind – abends, wenn sie wieder leer sind. Dazwischen: mehrere Stunden ohne Arbeit.

Was gilt bei geteilten Schichten?

• Die Gesamtarbeitszeit des Tages darf 8 Stunden nicht überschreiten (bzw. 10 bei Ausgleich)
• Die Pausenregelungen gelten für die Gesamtarbeitszeit
• Die Zeit zwischen den Schichten ist keine Ruhezeit im Sinne des ArbZG
• Die 11-Stunden-Ruhezeit beginnt erst nach Ende der letzten Schicht des Tages

Fallstrick: Frühschicht + Abendschicht + früher Start am nächsten Tag

Beispiel: Montag 6:00–9:00 + 18:00–21:00 = 6 Std. Arbeitszeit (ok). Aber: Die Ruhezeit beginnt erst um 21:00. Der nächste Einsatz darf frühestens um 8:00 Uhr am Dienstag beginnen – nicht um 6:00.

Wer seine Reinigungskräfte trotzdem um 6:00 einteilt, verstößt gegen § 5 ArbZG.

07 – BußgelderWas bei Verstößen droht

Verstöße gegen das ArbZG sind Ordnungswidrigkeiten – in schweren Fällen sogar Straftaten.

VerstoßSanktionRechtsgrundlage
Überschreitung der HöchstarbeitszeitBis 30.000 € Bußgeld§ 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
Keine / zu kurze PausenBis 30.000 € Bußgeld§ 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
Ruhezeit unterschrittenBis 30.000 € Bußgeld§ 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG
Unzulässige SonntagsarbeitBis 30.000 € Bußgeld§ 22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG
Vorsätzlicher Verstoß mit GesundheitsgefährdungFreiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 23 ArbZG

Dokumentationspflicht

Seit dem BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung (2022) sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – nicht nur Überstunden. Das Fehlen einer Arbeitszeiterfassung ist ein eigenständiger Verstoß.

08 – DigitalisierungArbZG-Einhaltung mit Mendato

Automatische Prüfung bei der Planung

Mendato prüft bereits bei der Einsatzplanung, ob geplante Schichten die Höchstarbeitszeit, Pausenregeln oder Ruhezeiten verletzen würden. Bei einem Verstoß erscheint eine Warnung – bevor der Plan veröffentlicht wird.

Digitale Zeiterfassung

Die Zeiterfassung per App dokumentiert Start, Ende und Pausen für jeden Einsatz – revisionssicher und manipulationsgeschützt. So erfüllst du die Dokumentationspflicht automatisch.

Ruhezeit-Monitoring

Mendato berechnet nach jeder erfassten Schicht, wann die 11-Stunden-Ruhezeit endet – und blockiert Einsätze, die zu früh beginnen würden.

Überstunden-Übersicht

Das Stundenkonto zeigt in Echtzeit, welche Kräfte sich der 48-Stunden-Grenze nähern – damit du frühzeitig reagieren kannst.

FazitArbZG-Compliance ist keine Kür – sie ist Pflicht

Das Arbeitszeitgesetz schützt deine Mitarbeitenden vor Überlastung – und dich vor Bußgeldern. In der Gebäudereinigung mit ihren geteilten Schichten, frühen Startzeiten und Mehrfachbeschäftigungen ist die Einhaltung ohne digitale Unterstützung kaum möglich.

Deine Checkliste:

• Max. 8 Std./Tag einhalten (10 nur mit Ausgleich)
• 30 Min. Pause ab 6 Std. Arbeitszeit gewährleisten
• 11 Std. Ruhezeit zwischen Einsätzen – auch bei geteilten Schichten
• Sonntagsarbeit nur mit Ausnahmegrund + Ersatzruhetag
• Gesamtarbeitszeit bei Mehrfachbeschäftigung berücksichtigen
• Arbeitszeiten lückenlos digital erfassen

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09 – FAQHäufig gestellte Fragen

Wie lange dürfen Reinigungskräfte maximal pro Tag arbeiten?
Grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird.
Welche Pausenzeiten gelten für Reinigungskräfte?
Bei 6–9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Bei geteilten Schichten gilt die Gesamtarbeitszeit des Tages.
Wie lang muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Das ist in der Gebäudereinigung besonders relevant bei geteilten Schichten (Früh- und Abendschicht).
Dürfen Reinigungskräfte sonntags arbeiten?
Grundsätzlich verbietet das ArbZG Sonntagsarbeit. Es gibt aber Ausnahmen für Branchen, in denen Sonntagsarbeit notwendig ist – z. B. in Krankenhäusern, Hotels oder Produktionsbetrieben. Wenn die Reinigung dort erfolgt, kann Sonntagsarbeit zulässig sein. Es muss ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden.
Was sind geteilte Schichten und was gilt dabei?
Geteilte Schichten (Split Shifts) bedeuten, dass eine Reinigungskraft morgens und abends arbeitet, z. B. 6–9 Uhr und 17–20 Uhr. Die Gesamtarbeitszeit und die 11-Stunden-Ruhezeit gelten trotzdem. Der Zeitraum zwischen den Schichten zählt nicht als Ruhezeit im Sinne des ArbZG.
Wie hilft Mendato bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?
Mendato erfasst die tatsächlichen Arbeitszeiten digital, warnt bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder Unterschreitung von Ruhezeiten und berechnet Pausen automatisch. So können Verstöße erkannt werden, bevor sie passieren.