Zusammenfassung – Tarifvertrag Gebäudereinigung 2026
Der Lohntarifvertrag 2025/2026 wurde am 15. November 2024 zwischen IG BAU und BIV unterzeichnet. Er gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2026. Die Lohngruppe 1 (Innenreinigung) liegt seit 01.01.2026 bei 15,00 €/Std., Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) bei 18,40 €/Std.
Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich – sie gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Der Zoll („Finanzkontrolle Schwarzarbeit“) prüft die Einhaltung.
Der Rahmentarifvertrag (RTV) regelt darüber hinaus Arbeitszeiten (max. 39 Std./Woche), Zuschläge (Nacht 30 %, Sonntag 80–100 %, Feiertag bis 200 %), 30 Tage Urlaub und Kündigungsfristen.
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01 – GrundlagenWas ist der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung?
Die Gebäudereinigung ist mit rund 700.000 Beschäftigten das größte Handwerk Deutschlands. Damit so viele Menschen faire Löhne und klare Arbeitsbedingungen bekommen, gibt es Tarifverträge. Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
Das Besondere in der Gebäudereinigung: Die wichtigsten Tarifbestimmungen sind allgemeinverbindlich. Das heißt, sie gelten nicht nur für Innungsmitglieder, sondern für jeden Betrieb in der Branche – egal ob großer Dienstleister oder Einmann-Firma. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen.
ⓘ Warum ist der Tarifvertrag für dich relevant?
Auch wenn du kein Innungsmitglied bist: Die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Betriebe bindend. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde zuletzt im Januar 2025 bestätigt.
02 – AufbauDie drei Tarifverträge im Überblick
In der Gebäudereinigung gibt es nicht „den einen“ Tarifvertrag, sondern drei Tarifwerke, die sich gegenseitig ergänzen. Wenn im Alltag von „dem Tarifvertrag“ die Rede ist, sind meistens alle drei gemeint.
Der Rahmentarifvertrag (RTV) ist der Mantelvertrag: Er definiert die grundlegenden Spielregeln – von der Arbeitszeit über Zuschlagsregelungen bis zum Urlaubsanspruch. Der aktuelle RTV stammt vom 31. Oktober 2019 und ist unbefristet gültig.
Der Lohntarifvertrag (LTV) legt die konkreten Stundenlöhne für alle neun Lohngruppen fest. Er wird alle zwei Jahre neu verhandelt. Der aktuelle LTV wurde am 15. November 2024 unterzeichnet und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Der Mindestlohntarifvertrag (TV Mindestlohn) fixiert die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 als Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Diese werden per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklärt – das heißt, sie gelten für jeden Betrieb in Deutschland, der Gebäudereinigungsleistungen erbringt.
Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Lohntarifvertrag 2025/2026
03 – LohntabelleAktuelle Löhne 2025 und 2026
Die Tarifeinigung vom November 2024 brachte eine zweistufige Erhöhung in allen Lohngruppen. In der Lohngruppe 1 beträgt die Gesamtsteigerung 11,1 %, in Lohngruppe 6 rund 10,2 %. Hier die vollständige Übersicht:
| Lohngruppe | bis 31.12.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 | Steigerung gesamt |
|---|---|---|---|---|
| LG 1 – Innenreinigung * | 13,50 € | 14,25 € | 15,00 € | +11,1 % |
| LG 2 | 13,96 € | 14,71 € | 15,46 € | +10,7 % |
| LG 3 | 14,45 € | 15,20 € | 15,95 € | +10,4 % |
| LG 4 | 15,16 € | 15,91 € | 16,66 € | +9,9 % |
| LG 5 | seit 2011 entfallen | |||
| LG 6 – Glas-/Fassade * | 16,70 € | 17,65 € | 18,40 € | +10,2 % |
| LG 7 | 17,89 € | 18,64 € | 19,39 € | +8,4 % |
| LG 8 | 18,92 € | 19,67 € | 20,42 € | +7,9 % |
| LG 9 | 20,14 € | 20,89 € | 21,64 € | +7,4 % |
* = Allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn nach AEntG. Quelle: igbau.de – Tariferhöhung Gebäudereinigung
⚠ Achtung bei Minijobs: Geringfügigkeitsgrenze steigt 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt zum 01.01.2026 auf 603 €/Monat (vorher 556 €). Bei einem Stundenlohn von 15,00 € (LG 1) dürfen Minijobber maximal 9,25 Stunden pro Woche arbeiten. Prüfe deine Arbeitsverträge rechtzeitig!
Ausbildungsvergütungen ab 2025
Auch für Azubis gibt es spürbar mehr Geld: Im 1. Lehrjahr steigt die Vergütung auf 1.000 €, im 2. Lehrjahr auf 1.150 € und im 3. Lehrjahr auf 1.300 €. Diese Sätze gelten für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags bis Ende 2026.
04 – ZuschlägeNacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Die Zuschlagsregelungen sind einer der kompliziertesten Teile des Tarifvertrags – und gleichzeitig eine häufige Fehlerquelle bei der Lohnabrechnung. Hier die Übersicht gemäß § 3 Ziff. 3.7 des Rahmentarifvertrags:
| Art der Arbeit | Zeitraum | Zuschlag |
|---|---|---|
| Mehrarbeit (Überstunden) | über 39 Std./Woche | 25 % |
| Nachtarbeit (regulär) | 22:00 – 05:00 Uhr | 25–30 % |
| Nachtarbeit (Mehrarbeit) | 22:00 – 05:00 + Überstunden | 100 % |
| Sonntagsarbeit | 00:00 – 24:00 Uhr | 100 % |
| Reguläre Feiertage | nicht auf Sonntag fallend | 150 % |
| Neujahr, Ostern, Pfingsten, 1. Mai, Weihnachten | 00:00 – 24:00 Uhr | 200 % |
| Auftragsbedingte Sonn-/Feiertagsarbeit | Laufende Einsätze am gleichen Objekt | 75 % |
Quelle: die-gebaeudedienstleister.de – Rahmentarifvertrag 2019 (PDF)
⚠ Wichtige Zuschlagsregel: Nur der höchste zählt!
Treffen mehrere Zuschläge zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt – nicht die Summe aller. Arbeitet jemand z. B. am 1. Weihnachtsfeiertag um 23:00 Uhr, gilt der Feiertagszuschlag von 200 %, nicht 200 % + 30 %.
Sonderfall: Auftragsbedingte Sonntagsarbeit
Wenn Reinigungskräfte regelmäßig am selben Objekt Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten (z. B. tägliche Reinigung eines Hotels), gilt ein reduzierter Zuschlag von 75 % statt der vollen 100–200 %. Das hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen bestätigt. Die Arbeit muss „an gleicher Arbeitsstelle durch den Auftrag bedingt laufend verrichtet“ werden.
Erschwerniszuschläge
Zusätzlich zu den Zeitzuschlägen regelt § 10 RTV Erschwerniszuschläge für besondere Tätigkeiten. Dazu zählen z. B. Arbeiten mit Säuren, in kontaminierten Räumen oder mit Pressluftatmern. Diese Zuschläge werden neben den Zeitzuschlägen gezahlt – hier gilt das Kumulationsverbot nicht.
05 – Weitere RegelungenUrlaub, Arbeitszeit & Kündigungsfristen
Arbeitszeit
Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt laut § 3 RTV maximal 39 Stunden, verteilt auf höchstens 8 Stunden pro Tag. Mehrarbeit ist zulässig, muss aber innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Wichtig: Die Arbeitszeit beginnt laut Tarifvertrag an der Sammelstelle – nicht erst am Einsatzort. Auch die Wegezeit zwischen Objekten zählt zur Arbeitszeit.
⚠ Ohne korrekte Zeiterfassung
- Wegezeiten werden nicht berücksichtigt
- Sollzeit weicht von Istzeit ab
- Überstunden bleiben unerkannt
- Zuschlagsberechnung fehlerhaft
✓ Mit digitaler Zeiterfassung
- GPS-basierte Objektzuordnung
- Automatische Sollzeit-Istzeit-Abgleiche
- Überstunden sofort sichtbar
- Zuschläge automatisch berechnet
Urlaubsanspruch
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein einheitlicher Anspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Bei weniger Wochenarbeitstagen wird anteilig umgerechnet. Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 5 Tage gemäß SGB IX.
Hinzu kommt ein zusätzliches Urlaubsgeld (ZUG) für IG-BAU-Mitglieder nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 1,85 Tarifstundenlöhne je Urlaubstag. Das ZUG wird nicht jährlich, sondern zusammen mit dem Urlaubslohn ausgezahlt.
Kündigungsfristen
Die Grundkündigungsfrist beträgt zwei Wochen – beidseitig. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (z. B. 1 Monat nach 5 Jahren, 7 Monate nach 20 Jahren). In den ersten zwei Wochen eines Arbeitsverhältnisses kann sogar mit einem Werktag Frist gekündigt werden.
ⓘ Sonderurlaub nicht vergessen
Der RTV regelt auch bezahlten Sonderurlaub: 3 Tage bei Tod des Ehegatten, 1 Tag bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit oder Silberhochzeit. Für unaufschiebbare Arztbesuche während der Arbeitszeit besteht ebenfalls ein Freistellungsanspruch.
06 – AllgemeinverbindlichkeitWarum der Tarifvertrag für alle gilt
Der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung hat eine Besonderheit, die viele kleinere Betriebe überrascht: Die Allgemeinverbindlichkeit. Das bedeutet in der Praxis:
Innungsmitglieder
- Alle Tarifbestimmungen gelten
- RTV + LTV + TV Mindestlohn
- Vollständige Lohntabelle bindend
- Zusatzurlaubsgeld für IG-BAU-Mitglieder
Alle anderen Betriebe
- Mindestlöhne LG 1 + LG 6 gelten trotzdem
- Per AEntG-Rechtsverordnung bindend
- RTV-Bestimmungen als Minimum
- Zoll prüft die Einhaltung
Der Mindestlohntarifvertrag wurde am 28. Januar 2025 per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 auch für ausländische Betriebe, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen.
Quelle: gesetze-im-internet.de – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
07 – VerstößeWas passiert bei Tarifverstößen?
Verstöße gegen den allgemeinverbindlichen Mindestlohn sind kein Kavaliersdelikt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft regelmäßig – besonders in der Gebäudereinigung, da die Branche als Hochrisiko-Branche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingestuft ist.
⚠ Mögliche Konsequenzen bei Tarifverstößen
Bußgelder bis zu 500.000 € für Verstöße gegen den Mindestlohn nach AEntG. Dazu kommen Nachzahlungen der Differenz inklusive Sozialversicherungsbeiträge, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).
Typische Fehlerquellen, die bei Prüfungen auffallen: falsch eingruppierte Mitarbeitende (z. B. Glasreiniger in LG 1 statt LG 6), fehlende Zuschlagszahlungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, nicht dokumentierte Arbeitszeiten und falsch berechnete Minijob-Stunden.
„Mit Mendato wissen wir von Anfang an sauber digital. Die 7.000 € Strafe hätten wir uns damals sparen können.“
– Cristian Springean, SIMAVA Clean GmbH
08 – FazitHandlungsempfehlungen für deinen Betrieb
Der Tarifvertrag in der Gebäudereinigung ist kein Papier, das im Aktenschrank verstauben sollte. Er hat direkte Auswirkungen auf deine Lohnabrechnung, deine Kalkulation und dein Risiko bei Zollprüfungen. Hier die wichtigsten To-dos:
✓ Deine Checkliste für 2026
1. Lohntabelle aktualisieren: Alle Stundenlöhne auf den Stand ab 01.01.2026 bringen. Besonders LG 1 (15,00 €) und LG 6 (18,40 €) prüfen.
2. Minijobs nachrechnen: Die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 € beachten. Maximale Wochenstunden anpassen.
3. Zuschlagsberechnung prüfen: Werden Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge korrekt berechnet und an den Steuerberater übergeben?
4. Lohngruppen kontrollieren: Sind alle Mitarbeitenden richtig eingruppiert? Glasreiniger müssen in LG 6, nicht in LG 1.
5. Zeiterfassung digitalisieren: Mendato erfasst Arbeitszeiten per App, berechnet Zuschläge automatisch und erstellt den DATEV-Export mit einem Klick.
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