Zusammenfassung – Lohngruppen Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung kennt 8 aktive Lohngruppen (LG 1–4 und LG 6–9; LG 5 ist seit 2011 entfallen). Sie sind in § 8 des Rahmentarifvertrags (RTV) definiert und bestimmen den Mindestlohn pro Stunde.
LG 1 (Innenreinigung) und LG 6 (Glas- & Fassadenreinigung) sind über den Mindestlohntarifvertrag allgemeinverbindlich – sie gelten für ALLE Betriebe, auch ohne Innungsmitgliedschaft.
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit – nicht der Arbeitsvertrag oder die Stellenbezeichnung. Falsche Eingruppierung führt zu Nachzahlungen und Bußgeldern.
01 – GrundlagenWas sind Lohngruppen?
Lohngruppen sind ein tarifliches Eingruppierungssystem, das Tätigkeiten, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten in der Gebäudereinigung systematisch ordnet. Jede Lohngruppe hat klar definierte Tätigkeitsmerkmale und einen zugeordneten Stundenlohn.
Die rechtliche Grundlage ist § 8 des Rahmentarifvertrags (RTV) für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung (Fassung 31.10.2019, allgemeinverbindlich, unbefristet). Die Euro-Beträge stammen aus dem Lohntarifvertrag (LTV) vom 15. November 2024.
Das System folgt einer einfachen Logik: Je anspruchsvoller die Tätigkeit und je höher die Qualifikation, desto höher die Lohngruppe – und damit der Stundenlohn. Dabei gibt es zwei Blöcke:
LG 1 – 4
- LG 1: Einfache Unterhaltsreinigung
- LG 2: Klinik, OP, Desinfektion
- LG 3: Vorarbeitende Innen
- LG 4: Fachvorarbeitende Innen
LG 6 – 9
- LG 6: Glas- & Fassadenreinigung
- LG 7: Gesellen (3-j. Ausbildung)
- LG 8: Gesellen m. Ausbildereignung
- LG 9: Fachvorarbeitende Außen
02 – DetailDie 8 aktiven Lohngruppen im Überblick
Jede Lohngruppe hat im § 8 RTV klar definierte Tätigkeitsmerkmale. Hier die Zusammenfassung aller aktiven Gruppen:
Tätigkeiten: Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art – Büros, Treppenhäuser, Sanitäranlagen, Fahrzeuge (Busse, Bahnen, Flugzeuge von innen), haustechnische Anlagen.
Qualifikation: Keine Ausbildung erforderlich. Angelernte Kräfte, Minijobber, Quereinsteiger.
Tätigkeiten: Unterhaltsreinigung in hygienesensiblen Bereichen – Kliniken, Operationssäle, Labore, Reinräume. Dazu gehören auch Desinfektionsarbeiten und Maßnahmen der Raumhygiene.
Qualifikation: Keine formale Ausbildung, aber Einweisung in Hygieneprotokolle erforderlich.
Abgrenzung zu LG 1: Entscheidend ist der Einsatzort, nicht die Reinigungstätigkeit selbst. Wer im Krankenhaus-OP putzt, gehört in LG 2 – auch wenn die Handgriffe ähnlich sind wie in LG 1.
Tätigkeiten: Innen- und Unterhaltsreinigung mit Leitungsfunktion. Vorarbeitende koordinieren ein Team, teilen Aufgaben zu, kontrollieren Ergebnisse und sind erster Ansprechpartner am Objekt.
Qualifikation: Keine formale Ausbildung vorgeschrieben, aber Erfahrung und Führungskompetenz. Die Tätigkeit als Vorarbeiter muss überwiegend ausgeübt werden.
Tätigkeiten: Wie LG 3, aber mit erweiterter Fachverantwortung. Zusätzlich: Bauschlussreinigung (Erstreinigung nach Neubau oder Sanierung). Fachvorarbeitende übernehmen Qualitätskontrolle und Objektverantwortung.
Qualifikation: Fundierte Fachkenntnisse in Reinigungstechnik und Materialschutz.
Tätigkeiten: Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen – Fenster, Fassaden, Außenjalousien, Schaufenster, Glasdächer, Photovoltaikanlagen, Verkehrsmittel von außen.
Qualifikation: Keine formale Ausbildung, aber Sicherheitsunterweisung für Höhenarbeit (PSAgA) Pflicht.
Tätigkeiten: Gebäudereinigung mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung zum/zur Gebäudereiniger/in.
Qualifikation: Gesellenbrief Pflicht. Ohne Nachweis keine Eingruppierung – auch nicht bei jahrelanger Erfahrung.
Tätigkeiten: Wie LG 7, zusätzlich Verantwortung für die Lehrlingsausbildung im Betrieb.
Qualifikation: Gesellenbrief + Ausbildereignungsprüfung (AEVO). Die Person muss die Ausbildung auch tatsächlich leiten – der bloße Prüfungsnachweis reicht nicht.
Tätigkeiten: Leitungsfunktion in der Glas- und Außenreinigung – Koordination von Teams, Einsatzplanung und Qualitätssicherung.
Qualifikation: Höchste gewerbliche Qualifikationsstufe. In der Regel Meister oder langjährige Gesellen mit Führungserfahrung.
03 – ZahlenLohntabelle 2025/2026
Die konkreten Stundenlöhne ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag (LTV) vom 15.11.2024, gültig ab 01.01.2025 mit zwei Stufen:
| LG | Tätigkeitsbereich | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 | Mindestlohn? |
|---|---|---|---|---|
| LG 1 * | Innen- & Unterhaltsreinigung | 14,25 € | 15,00 € | Ja (AVV) |
| LG 2 | Klinik, OP, Desinfektion | 14,71 € | 15,46 € | – |
| LG 3 | Vorarbeitende Innen | 15,20 € | 15,95 € | – |
| LG 4 | Fachvorarbeitende / Bauschluss | 15,91 € | 16,66 € | – |
| LG 5 – seit 2011 entfallen | ||||
| LG 6 * | Glas- & Fassadenreinigung | 17,65 € | 18,40 € | Ja (AVV) |
| LG 7 | Gesellen (3-j. Ausbildung) | 18,64 € | 19,39 € | – |
| LG 8 | Gesellen m. Ausbildereignung | 19,67 € | 20,42 € | – |
| LG 9 | Fachvorarbeitende Außen | 20,89 € | 21,64 € | – |
* = Allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gem. 10. GebäudeArbbV. Quelle: BIV – Tarifinformationen
ⓘ Monatslohn berechnen
Die Umrechnung von Stunden- in Monatslohn erfolgt nach der tariflichen Formel: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit ÷ 5 × 261 ÷ 12. Bei 39 Std./Woche und LG 1 (15,00 €) ergibt das: 15,00 × 39 ÷ 5 × 261 ÷ 12 = 2.543,10 € brutto/Monat.
04 – RegelnEingruppierungsregeln (§ 8 RTV)
Die Eingruppierung in eine Lohngruppe folgt strengen Regeln. Hier sind die vier wichtigsten Grundsätze aus § 8 RTV:
Grundsatz 1: Tätigkeit zählt, nicht der Vertrag
Maßgeblich ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (§ 8 Abs. 3.1.1 RTV). Was im Arbeitsvertrag steht, ist irrelevant. Reinigt jemand einen OP-Saal, gehört er in LG 2 – auch wenn im Vertrag „Reinigungskraft LG 1“ steht.
Grundsatz 2: Überwiegende Tätigkeit entscheidet
Wer verschiedene Aufgaben aus unterschiedlichen Lohngruppen erledigt, wird nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. „Überwiegend“ bedeutet: mehr als 50 % der Arbeitszeit.
Grundsatz 3: Höhergruppierung nach 3 Monaten
Übt ein Beschäftigter überwiegend Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe aus, muss er spätestens nach 3 Monaten höhergruppiert werden (§ 8 Abs. 3.1.3 RTV). Bis dahin ist die höhere Tätigkeit anteilig zu vergüten.
Grundsatz 4: Anteilige Vergütung
Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe sind entsprechend ihrem zeitlichen Anteil nach der höheren Lohngruppe zu entlohnen (§ 8 Abs. 3.1.4 RTV). Das erfordert eine genaue Zeiterfassung pro Tätigkeitsart.
⚠ Praxistipp: Zeiterfassung nach Tätigkeit
Die anteilige Vergütung setzt voraus, dass du nachweisen kannst, welche Tätigkeit wie lange ausgeführt wurde. Ohne digitale Dokumentation ist das kaum möglich. Mit Mendato erfassen deine Mitarbeitenden ihre Stunden pro Objekt und Tätigkeitsart – die korrekte Eingruppierung ergibt sich dann automatisch.
05 – AllgemeinverbindlichkeitLG 1 vs. LG 6: Was gilt für alle?
Nicht alle Lohngruppen gelten für alle Betriebe gleichermaßen. Das System hat zwei Verbindlichkeitsstufen:
Das bedeutet in der Praxis: Ein Betrieb ohne Innungsmitgliedschaft, der eine Reinigungskraft im OP einsetzt, muss mindestens LG 1 (15,00 €) zahlen – nicht LG 2 (15,46 €). Ist der Betrieb Innungsmitglied, schuldet er den vollen LG-2-Satz. Gleiches gilt für Gesellen (LG 7): Nicht-Innungsmitglieder müssen mindestens LG 6 (18,40 €) zahlen.
⚠ Achtung: Phantomlohn bei Minijobs
Setzt du eine Minijobberin für Außenfenster ein, gilt LG 6 (18,40 €/Std.). Bei 556 €-Grenze = maximal 30,2 Stunden/Monat. Rechnest du mit LG 1, werden zu viele Stunden kalkuliert – der Zoll fordert Sozialversicherungsbeiträge auf den Phantomlohn nach.
06 – RisikenHäufige Fehler & Risiken
⚠ Top 5 Eingruppierungsfehler
- OP-Personal in LG 1: Wer im Klinik-OP reinigt, gehört in LG 2 – nicht LG 1
- Vorarbeiter ohne Höhergruppierung: De-facto-Vorarbeiter müssen in LG 3 oder 4
- Glasreiniger als LG 1: Außenreinigung = mindestens LG 6
- Geselle ohne LG 7: Gesellenbrief vorhanden? Dann LG 7 Pflicht
- 3-Monats-Frist ignoriert: Höhergruppierung nicht fristgerecht umgesetzt
✓ So vermeidest du Fehler
- Bei Einstellung: Tätigkeiten schriftlich erfassen & LG zuordnen
- Qualifikationsnachweise (Gesellenbrief, AEVO) dokumentieren
- Zeiterfassung nach Objekt UND Tätigkeitsart führen
- Regelmäßiger Abgleich: Stimmt Tätigkeit noch mit LG überein?
- Digitale Lösung nutzen – Mendato warnt bei Unstimmigkeiten
Konsequenzen falscher Eingruppierung: Nachzahlungen (bis 3 Jahre), Bußgelder bis 500.000 € und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Der Zoll (FKS) prüft die Eingruppierung gezielt – mehr dazu unter RTV 2024 (Archiv).
07 – PraxisPraxisbeispiel: Eingruppierung Schritt für Schritt
Nehmen wir an, du stellst eine neue Mitarbeiterin ein, die folgende Aufgaben übernimmt:
ⓘ Beispiel: Frau Müller
60 % der Arbeitszeit: Unterhaltsreinigung in Büroräumen (= LG 1)
25 % der Arbeitszeit: Reinigung von Außenfenstern mit Teleskopstange (= LG 6)
15 % der Arbeitszeit: Koordination des 3-köpfigen Teams am Objekt (= LG 3)
Schritt 1 – Überwiegende Tätigkeit: 60 % entfallen auf LG-1-Tätigkeiten. Also wird Frau Müller in LG 1 eingruppiert.
Schritt 2 – Anteilige Vergütung: Für die 25 % Außenfenster-Reinigung muss der LG-6-Satz gezahlt werden (18,40 € statt 15,00 €). Für die 15 % Vorarbeiter-Tätigkeit der LG-3-Satz (15,95 €).
Schritt 3 – Berechnung (39 Std./Woche, 169,65 Std./Monat):
| Anteil | Stunden/Monat | LG | Stundenlohn | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 60 % | 101,79 Std. | LG 1 | 15,00 € | 1.526,85 € |
| 25 % | 42,41 Std. | LG 6 | 18,40 € | 780,34 € |
| 15 % | 25,45 Std. | LG 3 | 15,95 € | 405,93 € |
| Gesamtbrutto/Monat: | 2.713,12 € | |||
Würde Frau Müller komplett als LG 1 abgerechnet, fehlten 170,02 €/Monat bzw. 2.040 €/Jahr – genau hier entstehen Nachzahlungsansprüche.
„Früher haben wir Stunden nur pro Objekt erfasst. Seit wir mit Mendato auch die Tätigkeitsart tracken, ist die Eingruppierung sauber – und wir haben bei der letzten Zollprüfung null Beanstandungen gehabt.“
– Sabine Richter, Richter Facility Services (180 Beschäftigte)
08 – KarriereKarrierepfade: Aufstieg durch Qualifikation
Die Lohngruppen bieten klare Aufstiegsmöglichkeiten – ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung.
| Von | Nach | Voraussetzung | Lohnplus (2026) |
|---|---|---|---|
| LG 1 | LG 2 | Einsatz in Klinik/OP + Hygieneschulung | +0,46 €/Std. |
| LG 1 | LG 3 | Übernahme Vorarbeiterrolle | +0,95 €/Std. |
| LG 3 | LG 4 | Erweiterte Fachkenntnisse + Objektverantwortung | +0,71 €/Std. |
| LG 6 | LG 7 | Gesellenbrief Gebäudereiniger | +0,99 €/Std. |
| LG 7 | LG 8 | AEVO-Prüfung + Ausbildungsleitung | +1,03 €/Std. |
| LG 8 | LG 9 | Fachvorarbeit Glas-/Außenreinigung | +1,22 €/Std. |
Ein Aufstieg von LG 1 nach LG 9 bedeutet bei Vollzeit ein Brutto-Plus von rund 1.126 €/Monat – ein starkes Argument für Weiterbildung und Mitarbeiterbindung.
09 – LösungSo hilft Mendato bei der Eingruppierung
Die korrekte Eingruppierung erfordert drei Dinge: genaue Zeiterfassung, saubere Lohndaten und nachvollziehbare Dokumentation. Genau das liefert Mendato:
✓ Mendato-Funktionen für Lohngruppen
Zeiterfassung pro Objekt & Tätigkeit: Mitarbeitende stempeln per App ein – mit automatischer Zuordnung zu Objekt und Tätigkeitsart.
Automatischer DATEV-Export: Lohndaten inkl. Lohngruppenaufteilungen direkt ans Lohnbüro.
Revisionssichere Archivierung: 6+ Jahre, bei Prüfungen per Knopfdruck exportierbar.
Arbeitszeitkonto: Plus- und Minusstunden je Lohngruppe auf einen Blick.
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