Recht & Pflicht

GPS-Tracking mit privatem vs. geschäftlichem Handy – Was ist erlaubt?

Viele Reinigungskräfte nutzen ihr privates Smartphone für die Zeiterfassung. Doch welche GPS-Regeln gelten – und wo liegt der Unterschied zum Diensthandy? Eine rechtliche Einschätzung für Gebäudereiniger.

Februar 2026 9 Min. Lesezeit Zeiterfassung – Recht & Datenschutz

Zusammenfassung – GPS-Tracking auf dem Privathandy

GPS-Tracking auf privaten Smartphones ist nur mit freiwilliger, schriftlicher Einwilligung erlaubt. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Privathandys für betriebliche Zwecke gibt es nicht.

Diensthandys sind datenschutzrechtlich die sicherere Lösung – besonders für Vollzeitkräfte. Für Minijobber kann BYOD (Bring Your Own Device) sinnvoll sein, wenn die Einwilligung dokumentiert ist.

Dauerhafte Ortung und Bewegungsprofile sind grundsätzlich verboten – egal ob Privat- oder Dienstgerät. Erlaubt ist nur punktuelles GPS beim Ein- und Auschecken.

Mendato erfasst GPS ausschließlich beim Stempeln, speichert keine Bewegungsprofile und funktioniert DSGVO-konform auf privaten wie geschäftlichen Geräten.

01 – GrundlageNutzung privater Smartphones darf nicht erzwungen werden

In der Unterhaltsreinigung nutzen viele Mitarbeiter ihr privates Smartphone für die Zeiterfassung. Moderne Apps arbeiten mit GPS, um zu prüfen, ob eine Reinigungskraft tatsächlich am Einsatzort eingestempelt hat. Doch genau hier beginnt ein rechtliches Minenfeld.

Die Regel ist klar: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter in Deutschland nicht verpflichten, ihr privates Smartphone für betriebliche Zwecke zu nutzen. Das gilt für GPS, GPS-Zeiterfassung und alle arbeitsbezogenen Apps gleichermaßen.

⚠ Wichtig

Mitarbeiter dürfen ihr privates Gerät jederzeit ablehnen. Daraus dürfen keine Nachteile entstehen – und der Arbeitgeber muss Alternativen anbieten.

Quellen: anwalt.de – BYOD: Privates Smartphone im Job | betriebsrat.com – Arbeitsmittel & private Nutzung

Diese Rechtslage gilt unabhängig von der Branche – also auch für die Gebäudereinigung. Ob 5 oder 500 Reinigungskräfte: Niemand muss sein Privathandy für die Arbeit hergeben.

02 – BYODBring Your Own Device – nur freiwillig erlaubt

BYOD (Bring Your Own Device) bedeutet, dass Mitarbeiter freiwillig ihr privates Smartphone für die Arbeit nutzen. In der Gebäudereinigung ist das häufig – besonders bei Minijobbern, die nicht mit zwei Geräten arbeiten wollen.

Grundsätzlich ist BYOD erlaubt. Aber nur unter klaren Bedingungen:

✅ BYOD ist rechtskonform, wenn…

• der Mitarbeiter freiwillig zustimmt
• die Einwilligung schriftlich erfolgt
• die Einwilligung jederzeit widerrufbar ist
• der Arbeitgeber transparent informiert, welche Daten verarbeitet werden
• ausschließlich arbeitsbezogene Daten verarbeitet werden
keine dauerhafte Überwachung stattfindet

Quelle: datenschutz.org – BYOD und Datenschutz

Das Entscheidende: Freiwilligkeit heißt wirklich freiwillig. Kein Druck, keine indirekten Nachteile, kein „dann bekommst du halt keine Schichten“. Sobald der Arbeitgeber Druck ausübt, ist die Einwilligung rechtlich wertlos.

GPS auf dem Privathandy – Wann ist es erlaubt? Mitarbeiter nutzt Privathandy Freiwillige Einwilligung vorhanden? Nein ✗ Nicht erlaubt Diensthandy bereitstellen Ja Schriftlich & widerrufbar? Nein ✗ Nicht erlaubt Einwilligung nachholen Ja GPS nur beim Stempeln (punktuell)? Nein ✗ Nicht erlaubt Kein Dauertracking ✓ GPS erlaubt z.B. mit Mendato Operations

03 – GPS-RegelnGPS auf privaten Smartphones – was erlaubt ist und was nicht

Der Einsatz von GPS auf privaten Geräten ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das gilt übrigens genauso für Diensthandys – Dauertracking ist immer verboten.

✔ Erlaubt

  • Mitarbeiter hat die App freiwillig installiert
  • Zweck klar definiert (z. B. Nachweis des Einsatzortes)
  • GPS nur während der Arbeitszeit aktiv
  • GPS nur punktuell (Check-in / Check-out)
  • Keine Verhaltensüberwachung
  • Keine Bewegungsprofile

✘ Nicht erlaubt

  • Dauerhafte Ortung / Live-Tracking
  • GPS außerhalb der Arbeitszeit
  • Ungefragte Standortabfragen
  • Zugriff auf Kontakte, Fotos oder Bewegungen
  • Erstellung von Bewegungsprofilen
  • Leistungsüberwachung per GPS

Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob das Gerät privat oder geschäftlich ist. Der Unterschied liegt nur darin, wer das Gerät bereitstellt – nicht in den Datenschutzregeln selbst.

💡 Praxisbeispiel

Eine Reinigungskraft checkt morgens um 6:00 Uhr per App in einem Bürogebäude ein. Die App erfasst einmalig den Standort, um zu bestätigen, dass die Person am richtigen Objekt ist. Danach wird GPS wieder deaktiviert. Das ist DSGVO-konform.

Würde die App den Standort alle 5 Minuten abfragen, wäre das nicht erlaubt – weil ein Bewegungsprofil entstehen könnte.

04 – VergleichDiensthandy vs. Privathandy – welche Lösung ist rechtssicherer?

Für die Dokumentationspflicht in der Gebäudereinigung stellt sich die Frage: Dienstgerät oder BYOD? Beide Wege sind möglich – aber sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand und Rechtssicherheit.

Empfohlen

Diensthandy

  • Arbeitgeber darf alle nötigen Apps installieren
  • Klare technische Konfiguration
  • GPS-Einsatz sicher begrenzbar
  • Keine Vermischung privater & geschäftlicher Daten
  • Weniger Datenschutzrisiken
  • Ideal für Vollzeitkräfte & Objektleiter
Bedingt geeignet

Privatgerät (BYOD)

  • Nur mit freiwilliger, schriftlicher Einwilligung
  • GPS ausschließlich arbeitsbezogen
  • Technische Zugriffsbeschränkungen nötig
  • Höheres Datenschutzrisiko
  • Sinnvoll für Minijobber mit wenigen Einsätzen
  • Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein

Quelle: datenschutzbeauftragter-info.de – BYOD und DSGVO

Kriterium Diensthandy Privathandy (BYOD)
App-Installation✓ Arbeitgeber entscheidet→ Nur mit Einwilligung
GPS-Konfiguration✓ Volle Kontrolle→ Eingeschränkt
Datentrennung✓ Klar getrennt✗ Vermischungsgefahr
Einwilligung nötig?✓ Arbeitsvertrag reicht→ Schriftlich & widerrufbar
Kosten→ Anschaffung + Vertrag✓ Keine zusätzlichen Kosten
Geeignet fürVollzeit, ObjektleiterMinijobber, selten Einsatz
Datenschutz-Risiko✓ Gering✗ Höher

In der Praxis empfehlen Datenschutzstellen Diensthandys für alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit Apps arbeiten. BYOD bleibt eine sinnvolle Ergänzung – besonders bei Minijobbern mit wenigen wöchentlichen Einsätzen.

05 – MendatoWie Mendato GPS datenschutzkonform nutzt

Mendato wurde so konzipiert, dass GPS im strengen Rahmen der deutschen DSGVO- und BDSG-Vorgaben funktioniert. Keine Grauzonen, keine Kompromisse beim Datenschutz.

1. GPS nur beim Ein- und Auschecken

Mendato prüft den Standort ausschließlich in dem Moment, in dem sich eine Reinigungskraft ein- oder auscheckt. Kein Tracking dazwischen, keine permanente Ortung.

2. Keine dauerhafte GPS-Speicherung

Der Standort wird nicht dauerhaft gespeichert oder historisch abgelegt. Mendato prüft lediglich, ob die Reinigungskraft am richtigen Objekt war – und ordnet die Arbeitszeit dem Einsatzort zu. So funktioniert auch die vorbereitende Lohnbuchhaltung korrekt. Keine Bewegungsprofile, keine Datenbank mit Standorthistorie.

3. Technisch auf die Arbeitszeit begrenzt

Außerhalb der Arbeitszeit gibt es keine Standortabfragen. Das ist nicht nur eine Richtlinie – es ist technisch so gebaut.

So funktioniert GPS bei Mendato – 4 Schritte 1 Check-in Reinigungskraft öffnet App & stempelt → GPS einmalig erfasst 2 Arbeitszeit Kein GPS aktiv Keine Ortung Keine Überwachung 3 Check-out Reinigungskraft stempelt aus → GPS einmalig erfasst 4 Fertig 2 GPS-Punkte gespeichert. Kein Profil. Fertig. Mendato speichert max. 2 GPS-Punkte pro Schicht – kein Dauertracking, kein Bewegungsprofil.

4. Aktive Einwilligung in der App

Bei der Installation von Mendato Operations wird erklärt, wofür GPS genutzt wird, wann es aktiv ist, welche Daten gespeichert werden und wie lange. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

5. Funktioniert auf Dienstgeräten und BYOD

Mendato unterstützt beide Modelle: Diensthandys für Vollzeitkräfte und BYOD für Minijobber. Diese Flexibilität macht Mendato besonders praxistauglich für Reinigungsunternehmen jeder Größe.

„Keine Stundenzettel mehr, alles digital. Unsere Leute checken einfach per App ein – und wir sehen sofort, ob alles passt.“

– Carlos Lopes, Piccobello-Hamburg (30+ RK)

📹 Zur Video-Referenz

06 – PraxisKonkrete Handlungsempfehlung für Reinigungsunternehmen

Du fragst dich, welches Modell für deinen Betrieb am besten passt? Hier ist eine praxiserprobte Empfehlung, die für die meisten Reinigungsunternehmen funktioniert.

Diensthandys für Vollzeitkräfte

Wer täglich mit Branchensoftware arbeitet – also Objektleiter, Vorarbeiter und feste Reinigungskräfte – sollte ein Dienstgerät bekommen. Das spart Diskussionen, vermeidet Datenschutzprobleme und ermöglicht den vollen Funktionsumfang: Checklisten, Qualitätskontrolle, Ticketsystem und mehr.

BYOD für Minijobber

Minijobber, die nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, brauchen nicht zwingend ein Diensthandy. BYOD reicht – wenn die Einwilligung sauber dokumentiert ist und GPS nur punktuell beim Check-in und Check-out zum Einsatz kommt.

📋 Checkliste: GPS-Einsatz rechtssicher umsetzen

• Mitarbeiter schriftlich über GPS informieren
• GPS nicht für Leistungsüberwachung verwenden
• Speicherdauer klar begrenzen (z. B. 3–6 Monate)
• Interne Datenschutzrichtlinie erstellen
• Bei BYOD: Einwilligung dokumentieren und Widerruf ermöglichen
• Bei Diensthandys: klare Nutzungsregeln definieren

07 – FazitGPS-Tracking ist erlaubt – aber nur unter klaren Regeln

GPS-Tracking ist in Deutschland erlaubt, wenn es zweckgebunden, minimal und transparent erfolgt. Das gilt für private und geschäftliche Geräte gleichermaßen.

Private Smartphones dürfen nur freiwillig für die Arbeit genutzt werden. Diensthandys sind juristisch die sauberere Lösung – aber BYOD kann sinnvoll sein, besonders bei Minijobbern in der Gebäudereinigung.

Mendato erfüllt alle Anforderungen der DSGVO: GPS wird ausschließlich punktuell zur Arbeitszeitdokumentation genutzt. Es werden nur die notwendigsten Daten gespeichert – keine Bewegungsprofile, keine Überwachung, keine Ortung in der Freizeit.

✓ Mendato = GPS ohne Risiko

Mendato ist die Lösung für Reinigungsunternehmen, die Wert auf Rechtssicherheit, Transparenz und einfache Prozesse legen. Funktioniert auf Diensthandys und Privatgeräten – und ist in 7 Tagen kostenlos testbar.

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08 – FAQHäufig gestellte Fragen

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass private Smartphones für GPS genutzt werden?
Nein. Die Nutzung privater Geräte für betriebliche Zwecke ist in Deutschland immer freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur Installation arbeitsbezogener Apps auf dem Privathandy.
Ist GPS auf privaten Handys erlaubt, wenn der Mitarbeiter zustimmt?
Ja – wenn die Einwilligung freiwillig, schriftlich und jederzeit widerrufbar ist. GPS darf dabei nur im Rahmen der Arbeitszeit und nur punktuell genutzt werden, z. B. beim Ein- und Auschecken.
Darf ein Diensthandy dauerhaft geortet werden?
Nein. Dauerhafte GPS-Ortung (Live-Tracking) ist grundsätzlich unzulässig – unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein dienstliches Gerät handelt.
Wie lange dürfen GPS-Daten gespeichert werden?
GPS-Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Arbeitszweck notwendig ist – z. B. zur Lohnabrechnung oder zum Leistungsnachweis gegenüber Kunden. In der Praxis sind 3 bis 6 Monate üblich.
Entstehen bei Mendato Bewegungsprofile?
Nein. Mendato speichert ausschließlich punktuelle GPS-Ereignisse beim Ein- und Auschecken. Es entstehen keine Bewegungsprofile, keine Dauerüberwachung und keine Standorthistorie außerhalb dieser Ereignisse.
Brauche ich für Minijobber ein Diensthandy?
Nicht zwingend. Minijobber können ihr privates Smartphone freiwillig nutzen (BYOD). Voraussetzung ist eine schriftliche Einwilligung, die jederzeit widerrufbar ist. Für Vollzeitkräfte empfiehlt sich aus Datenschutzgründen ein Dienstgerät.